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Wird ein Wirkstoff von unterschiedlichen Herstellern angeboten, entscheidet prinzipiell zuerst einmal der Arzt, welches Medikament ein Patient bekommt. Wie Friedemann Schmidt, Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), erläutert, ist es dann allerdings im zweiten Schritt Aufgabe des Apothekers zu prüfen, ob es eine günstigere Möglichkeit gibt: Hat die Krankenkasse, bei der der Patient versichert ist, beispielsweise einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Pharmaunternehmen abgeschlossen, muss der Apotheker auch das Mittel des jeweiligen Herstellers auswählen. Das gilt allerdings nicht, wenn der Arzt auf ein bestimmtes Medikament besteht.