07-17-2009, 08:07 AM
Lieber Alex, solange du dich in einer angnemessenen Zeit ohne fremde Hilfe versorgen kannst, steht dir keine Pflegestufe zu.
Benötigst du hilfe beim Essen oder dem zubereiten der Nahrung oder du kannst dich nicht mehr Ganzkörperpflegen (Duschen,Baden) dann steht dir Pflegestufe 1 zu, aber davon gehe ich momentan nicht aus.
Also kurz und knapp , Ich glaube nicht das man dir eine Pflegestufe genehmigt.
Benötigst du hilfe beim Essen oder dem zubereiten der Nahrung oder du kannst dich nicht mehr Ganzkörperpflegen (Duschen,Baden) dann steht dir Pflegestufe 1 zu, aber davon gehe ich momentan nicht aus.
Also kurz und knapp , Ich glaube nicht das man dir eine Pflegestufe genehmigt.
Arrythmogene rechtsventrikuläre Dysyplasie, Träger eines Defigerätes, April 2008 Kammerflimmern, Februar 2009 Kammerflimmern,Herzstillstand.
Ich habe gelernt, egal wie viel ich mich kümmere, manche Menschen kümmert es nicht.
-- LEBE JEDEN TAG ALS WÄRE ES DEIN LETZTER -
Ich habe gelernt, egal wie viel ich mich kümmere, manche Menschen kümmert es nicht.
-- LEBE JEDEN TAG ALS WÄRE ES DEIN LETZTER -


