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Marcumar
#2
Selbstverständlich ist es dir frei gestellt wem du von deinen Ekrankungen erzählst und wem nicht. Solltest du es allerdings verschweigen und es passiert etwas haftet auch niemand.

Mir ist etwas anderes suspekt.

Wenn du einen Fallmanager beim Sozialamt hast bist du nicht mehr Erwebsfähig sprich du erhälst EM bzw. EU Rente.

Sobald man dich versucht in eine Arbeit zu vermitteln, ist das Jobcenter zuständig. Auch diesen musst du deine Erkrankungen nicht angeben, allerdings können die dich im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht auffordern eine Medizinische bzw. psychologische Begutachtung durchführen zu lassen. Weigerst du dich ist dies ein Sanktionsgrund sprich die Leistungen werden gekürzt/versagt.

Dennis
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Marcumar - von eonrain - 10-23-2012, 09:21 PM
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